Dass sich die EKD und die ENHK über jegliche Zielsetzungen und Vorgaben aus dem Wettbewerb hinwegsetzten, ergebe sich auch daraus, dass selbst die gesetzlichen Vorgaben ausgeblendet würden. So verlangten die Kommissionen in ihren Berichten den Erhalt des bloss erhaltenswerten Zeughauses, obschon gemäss den kantonalrechtlichen Grundlagen ein Abbruch möglich sei. Gleichzeitig verlangten die EKD und die ENHK ohne für ihre Auffassung auch nur eine einzige rechtliche Grundlage zu nennen, von der Beschwerdeführerin eine neu projektierte Gestaltung, die offensichtlich den