Die Beschwerdeführerin und Ihre Rechtsvorgänger hätten hunderttausende von Franken und tausende von Stunden in die Planung und in ein Bauprojekt investiert, das auf dem qualitätssichernden Verfahren basiert habe, das von der Gemeinde Interlaken vorgegeben worden sei. Ein Architekturwettbewerb müsse weiterhin ein verlässliches Instrument sein, nicht zuletzt auch für die öffentliche Hand. Dass sich die EKD und die ENHK über jegliche Zielsetzungen und Vorgaben aus dem Wettbewerb hinwegsetzten, ergebe sich auch daraus, dass selbst die gesetzlichen Vorgaben ausgeblendet würden.