Die baulichen und gestalterischen Vorgaben an die Wettbewerbsprojekte seien im Wettbewerbsprogramm aufgeführt. Darin werde insbesondere als Zielsetzung festgehalten, dass ein realisierbares und städtebaulich sowie architektonisch hochstehendes Projekt geschaffen werden solle, welches den geltenden bau- und zonenrechtlichen Vorschriften entspreche und gleichzeitig eine wirtschaftlich erfolgreiche, zeitgemässe und ortsbildkonforme Überbauung mit Wohnnutzungen sicherstelle. Mit dem qualitätssichernden Verfahren solle ein mit dem Zeughausgebäude gestalterisch ebenbürtiges Objekt realisiert werden, damit das Zeughausgebäude rückgebaut werden könne.