Am qualitätssichernden Verfahren seien diverse Experten und Expertinnen beteiligt gewesen. Vorgängig sei mit der KDP abgesprochen worden, dass ein Vertreter des Berner Heimatschutzes (BHS) die ästhetischen Gesichtspunkte überwache. Die KDP habe den BHS als zuständig erklärt, weil die vom Bauvorhaben betroffenen Bauten «nur» als erhaltenswert gelten würden. Die KDP habe aufgrund der Durchführung des qualitätssichernden Verfahrens und der Begleitung durch den BHS auch auf eine weitergehende Stellungnahme verzichtet. Die baulichen und gestalterischen Vorgaben an die Wettbewerbsprojekte seien im Wettbewerbsprogramm aufgeführt.