a) Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes. In der Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Interlaken und dem Bund sei zur Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Bauprojekts die Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens vereinbart worden. Diese Vorgabe habe der Bund bei der Veräusserung des Baurechts der Bauherrschaft übertragen. Dementsprechend sei ein Projektwettbewerb nach der SIA Norm 142 mit sechs qualifizierten Architekturbüros durchgeführt worden. Am qualitätssichernden Verfahren seien diverse Experten und Expertinnen beteiligt gewesen.