Nachdem das Rechtsamt bei der EKD und der ENHK eine zusätzliche Stellungnahme vom 17. Mai 2022 eingeholt hatte, erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde Interlaken verzichtete mit Schreiben vom 31. Mai 2022 auf Schlussbemerkungen. Die Beschwerdeführerin äusserte sich in ihren Schlussbemerkungen vom 5. Juli 2022 zur Stellungnahme der EKD und der ENHK vom 17. Mai 2022 und hielt im Übrigen an ihren bisherigen Ausführungen fest. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten