Zur Begründung verweist sie auf ihre bereits eingereichten Amtsberichte und Stellungnahmen im Baubewilligungsverfahren. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli beantragt in seiner Stellungnahme vom 25. November 2021 mit Verweis auf die Erwägungen des angefochtenen Bauentscheids die Abweisung der Beschwerde. Die KDP verzichtete mit Schreiben vom 6. Dezember 2021 auf eine Stellungnahme. Die Einsprechenden haben keine Beschwerdeantwort eingereicht und damit auf die Beteiligung am weiteren Verfahren verzichtet.