3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es den Einsprechenden Gelegenheit, sich als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Zudem lud es auch die Denkmalpflege des Kantons Bern (KDP) zur Stellungnahme ein. Die Gemeinde Interlaken beantragt in ihrer Stellungnahme vom 24. November 2021 die Gutheissung der Beschwerde und die Erteilung der Baubewilligung. Zur Begründung verweist sie auf ihre bereits eingereichten Amtsberichte und Stellungnahmen im Baubewilligungsverfahren.