b) Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 500.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 6. a) Die Beschwerdeführenden 1-3 haben der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Umfang von CHF 8286.30 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 1-3 haften solidarisch für den gesamten Betrag. b) Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden 1-3 Parteikosten im Umfang von CHF 1155.60 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.