muss von der Westseite her (via M.________strasse und Schiffländte) geschehen und darf nur ausserhalb der Schifffahrtsbetriebszeiten (Oktober bis April) erfolgen. 4. Im Übrigen wird der Gesamtbauentscheid der Stadt Biel/Bienne vom 4. Oktober 2021 bestätigt. 5. a) Den Beschwerdeführenden 1-3 werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 3500.00 zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 1-3 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.