Die Kostennote der Rechtsvertretung der Beschwerdeführenden beläuft sich auf CHF 9244.95 (Honorar CHF 8380.00, Auslagen CHF 204.00, Mehrwertsteuer CHF 660.95), diejenige der Rechtsvertretung der Beschwerdegegnerin auf CHF 13 153.40 (Honorar CHF 11 800, Auslagen CHF 413.00, Mehrwertsteuer CHF 940.40). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV103 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.00 bis CHF 11 800.00 pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG104).