In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Bauentscheid mit der Auflage ergänzt, die Baustellenzufahrt von der Westseite her festzulegen. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen und die Projektänderung vom 14. Oktober 2021 (Pläne «Bauplatzinstallation Phase 1», «Bauplatzinstallation Phase 2», «Bauplatzinstallation Phase 3» vom 14. Oktober 2021, mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 13. September 2022) sowie vom 7. September 2021 (Umgebungsplan vom 21. April 2020, revidiert am 7. September 2022, mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 13. September 2022) wird bewilligt.