Eine Bewilligung unter Auflagen oder Bedingungen ist auch nicht möglich, wenn noch unklar ist, ob und wie eine sichere Erschliessung sichergestellt werden kann. Vorliegend ist die Erschliessung umfassend geprüft und es ist im Detail klar, was noch erfolgen muss (Entfernung bestimmter Parkfelder) und die Bedingung, von welcher die Ausübung der Baubewilligung abhängt, mit der Angabe der konkret zu entfernenden Parkfelder kann klar definiert werden. Auch hat die Stadt Biel bereits zugesichert, das entsprechende Verfahren zur Aufhebung der Parkfelder in die Wege zu leiten. Darauf kann abgestellt werden.