35/40 BVD 110/2021/191 sein.99 Zudem dürfen an sich nur Bedingungen und Auflagen verfügt werden, die von den Bewilligungsmepfängern selber erfüllt werden können.100 b) Wie in den vorangehenden Erwägungen ausgeführt, sind für die Erteilung der Baubewilligung die Aufnahme verschiedener Bedingungen resp. Auflagen notwendig.