Mit Verfügung vom 19. August 2022 wurde die Beschwerdegegnerin gebeten, einen aktualisierten Umgebungsgestaltungsplan einzureichen. Der aktualisierte Umgebungsplan vom 21. April 2020, revidiert am 7. September 2022, sieht auf Flächen, auf welchen gemäss Plan «Endzustand» Mährasen vorgesehen wird, Spielwiesen vor. Diese sind auf dem Plan ausgewiesen (80.45 m2 und 212.05 m2 = 292.50 m2). Zudem ist im Umgebungsplan in der westlichen Parzellenecke ein Spielplatz vorgesehen, auf welchem Spielgeräte aufgestellt werden können (50.00 m2). Die vorgesehene Gesamtfläche ist grösser als die erforderliche Fläche von 293.50 m2 (Spielfläche von 220.50 m2 und Aufenthaltsbereiche von 73.50 m2).