c) Gemäss Berechnungen der Vorinstanz im Baugesuchsverfahren hat die Beschwerdegegnerin eine Spielfläche von 220.50 m2 und Aufenthaltsbereiche von 73.50 m2 vorzusehen. Im ursprünglichen Umgebungsplan vom 21. April 2020, aktualisiert am 9. Februar 2021, wurde in der östlichen Ecke eine Fläche «Spielplatz Kies» vorgesehen, zudem wurden die Grünflächen nördlich, östlich und südlich des geplanten Gebäudes mit «Spielwiese» bezeichnet. Mit Verfügung vom 19. August 2022 wurde die Beschwerdegegnerin gebeten, einen aktualisierten Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.