a) In ihren Schlussbemerkungen vom 5. April 2023 bringen die Beschwerdeführenden vor, die Aufenthaltsbereiche und Spielflächen von 217.50 m2 seien nachzuweisen. Diese seien im aktualisierten Umgebungsplan jedoch nirgends ausgewiesen. Vielmehr seien die ursprünglich als Spielflächen ausgewiesenen Flächen im Norden des Gebäudes neu als artenreiche Talfettwiesen projektiert und könnten daher nicht gleichzeitig als Spielflächen dienen. Die Spielflächen seien zudem direkt an die Gebäude angrenzend, zu wenig besonnt und würden keinerlei Spielgeräte aufweisen.