eine Grundwasserabsenkung, beurteile in diesem Zusammenhang jedoch nur Aspekte des Grundwasserschutzes, wie die Zulässigkeit von Einbauten ins Grundwasser, allfällige Umströmungshilfen sowie Grundwasserschutzmassnahmen bei Grundwasserabsenkungen. Die Verantwortung und Prüfung der Bausicherheit und der Auswirkungen auf andere Bauten obliege dem Baugesuchsteller.