d) In seiner Stellungnahme zur Beschwerde vom 8. Dezember 202191 äussert sich das AWA dahingehend, dass allfällige Auswirkungen eines Bauprojekts auf das Grundwasser während der Bau- und Betriebsphase durch eine hydrogeologisch kompetente Fachperson zu überprüfen und im Baugesuch zu dokumentieren seien. Weiter sei die Planung und Ausführung aller Arbeiten im Zusammenhang mit Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen von einer hydrogeologisch kompetenten Fachperson zu begleiten und überwachen. Die technische Dimensionierung und Detailprojektierung einer temporären Grundwasserabsenkung werde nicht vom AWA geprüft. Zwar erteile das AWA die Gewässerschutzbewilligung für