a) Mit ihrem Baugesuch vom 8. Dezember 2020 reichte die Beschwerdegegnerin das Formular Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen (BiG)88 ein. Sie gab an, es sei eine Tiefenfundation mit Vollverdrängungspfahl vorgesehen. Die Baugrubenumschliessung sei mit Spundwänden vorgesehen und das Grundwasser werde im Vakuumverfahren abgesenkt. Sie gab eine Ableitung von nicht verschmutztem Grundwasser von 200 l/min in den Bielersee an. Aufgrund der Tatsache, dass Bauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel sowie eine temporäre Grundwasserabsenkung vorgesehen seien, ersuchte die Beschwerdegegnerin um die entsprechende Bewilligung des Amts für Wasser und Abfall AWA.