Begehungen auf dem Grundstück durchgeführt. Dabei wurden die vorkommenden Pflanzenarten und Lebensräume bestimmt. Dabei wurden eine Talfettwiese, nährstoffreicher Krautsaum, gebüschreiche Vorwaldgesellschaft, (Forst)Pflanzung, Steinpflaster-Trittflur sowie Hackfruchtacker Sommerkultur festgestellt. Eine Hecke wurde nicht aufgeführt. Anlässlich des Augenscheins konnte sich die Fachperson der ANF ein Bild der vorhandenen Bepflanzung machen. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den vorhandenen Bäumen und Sträuchern nicht ausschliesslich um einheimische Arten handelt, ist auf der Bauparzelle keine Hecke oder kein Feldgehölz im Sinne von Art. 28 NSchG vorhanden.