b) Die Beschwerdeführenden rügen, es sei unklar, welche Hecken- und/oder Feldgehölze zerstört würden. In ihrer Stellungnahme vom 11. April 202283 gibt die ANF an, im Projektperimeter bestehe keine Hecke. Bei der Erwähnung der Hecke im Amtsbericht Naturschutz vom 28. September 2020 handle es sich um ein Versehen. Anlässlich des Augenscheins vom 10. August 2022 zeigt die ANF auf, dass aufgrund der vorkommenden Sträucher und Bäume keine schützenswerte Hecke vorhanden sei. Es gebe ein Durcheinander an einheimischen und Gartenpflanzen, welche nicht als Hecke oder Feldgehölze im Sinne von Art. 28 NSchG gelte.84