Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die definierten Massnahmen notwendig, aber auch ausreichend sind, um für den technischen Eingriff in die Lebensräume geschützter Tiere und Pflanzen Ersatz zu bieten. Die Massnahmen werten die Umgebung auf und bieten zwar auf kleinerem Platz, aber dafür in hoher Qualität Lebensräume für einheimische Tiere und Pflanzen. Die Rüge erweist sich als unbegründet. 10. Hecke a) Wie bereits erwähnt, reichte die Beschwerdegegnerin zu ihrem Baugesuch am 7. Dezember 2020 unter anderem ein Gesuch für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Eingriff in Hecken und Feldgehölze ein.