Die Karte «Ausgangszustand» hingegen ist sehr viel genauer. Es ist plausibel, dass in einer früheren Phase des Verfahrens noch nicht eine detaillierte Erhebung vorgelegen hat und diese erst erstellt wurde, um die gemäss Besprechung anlässlich des Augenscheins und mit Verfügung des Rechtsamts vom 19. August 2022 geforderte Aktualisierung des Umgebungsgestaltungsplan, vor allem hinsichtlich der vorgesehe- 78 Vorakten, pag. 284 f. 79 Vgl Akten Beschwerdeverfahren, pag. 94 29/40 BVD 110/2021/191