Die Beschwerdeführenden rügen, bei den Bauarbeiten würden die Lebensräume ausnahmslos zerstört. Um die geplante Bebauung erstellen zu können, wird tatsächlich ein Teil der aktuell auf der Parzelle vorkommenden Lebensräume zerstört. Dies ist eine nicht zu vermeidende Konsequenz aus dem Recht, eine Parzelle in der Bauzone bebauen zu dürfen. Anlässlich des Augenscheins zeigte die ANF auf, dass die aktuell bestehende Bepflanzung auf der Bauparzelle aus einem Durcheinander von einheimischen und nicht standortgerechten Pflanzen bestehe. Es gebe auch zahlreiche nicht einheimische und sogar invasive Pflanzen.