Weiter hat die ANF auch die Auflage definiert, eine Umweltbaubegleitung zu beauftragen. Die Beschwerdegegnerin hat in ihrem Schreiben vom 23. Oktober 202078 zugesichert, dass sie mit den Auflagen der Amts- und Fachstellen einverstanden ist. Durch die Auflage der ANF, diese zur Startsitzung einzuladen, eine Umweltbaubegleitung beizuziehen und in einem Schlussbericht an die ANF die Umsetzung der Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen sowie der Auflagen der Baubewilligung zu dokumentieren, besteht vor, während und nach der Ausführung die Möglichkeit zur Intervention. Die Ausnahme für Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere ist zu Recht erteilt worden.