Die Beschwerdegegnerin hat mit ihrer Projektänderung und dem definitiven Umgebungsplan Nr. 105 vom 21. April 2020, revidiert am 7. September 2022, die im Fachgutachten der J.________ AG aufgeführten Massnahmen weitestgehend umgesetzt. Der Umgebungsplan sieht artenreiche Talfettwiesen sowie Bereiche mit einheimischen Heckensträuchern vor, welche ein grosses Nahrungsangebot für Insekten sowie Landlebensräume für Fadenmolche bieten. Auf dem revidierten Umgebungsplan ist zudem ersichtlich, dass die zu fällenden Bäume mit einheimischen Bäumen ersetzt werden sollen. Diese dienen Fledermäusen als Jagdgebiet.