l) Erfolgt ein Eingriff, ist die Verursacherin dieses Eingriffs verpflichtet, Massnahmen zum bestmöglichen Schutz der Lebensräume, für deren Wiederherstellung oder angemessenen Ersatz zu sorgen. Die J.________ AG hat in ihrem Fachgutachten Naturschutz vom 15. Juli 2020 Massnahmen definiert. Diese ergänzte die ANF in ihrem Fachbericht vom 28. September 2020 mit zusätzlichen Auflagen. Durch das Bauvorhaben werden grosse Teile des aktuell unbebauten Gartens überbaut. Dadurch werden geschützte oder schützenswerte Lebensräume zerstört. Um diesen Eingriff zu kompensieren, muss angemessener, das heisst sinnvoller und verhältnismässiger, Ersatz geleistet werden.