Die dichtere Überbauung einer aktuell mit Einfamilienhäusern bebauten Parzelle entspricht sodann der Verdichtung der Siedlungsflächen, welche das Raumplanungsrecht vorschreibt. Das Interesse, die kleinflächigen Lebensräume auf der Bauparzelle zu erhalten, fällt bei der Interessenabwägung weniger ins Gewicht. Die Lebensräume sind nicht von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung und auch unabhängig davon kann nicht von einem aussergewöhnlichen Lebensraum gesprochen werden, welcher einzigartig ist. Vielmehr befindet sich die Bauparzelle inmitten in einem überbauten Gebiet. Zwischen Bauparzelle und Bielersee befindet sich mit der Schiffländte eine grössere versiegelte Fläche.