k) Es ist unbestritten, dass sich auf der Bauparzelle Lebensräume für geschützte Bienenarten und Landlebensräume für Fadenmolche vom Teich aus dem Nachbargrundstück befinden. Weiter ist unbestritten, dass Mauersegler am aktuell bestehenden Gebäude an der M.________strasse 10 nisten und dass Fledermäuse den Garten als Jagdgebiet nutzen. Es liegen jedoch keine Lebensräume von nationaler oder regionaler Bedeutung vor. In ihrer Stellungnahme vom 20. Dezember 2021 führt die ANF aus, dass es der Praxis entspricht, dass die Erhebung von geschützten oder schützenswerten Arten gemäss NHV durch spezialisierte Umweltbüros erfolgt. Die ANF erachtet die J.___