In den Erläuterungen führte die J.________ AG aus, die Bilanzierung der Naturwerte sei nach der Bewertungsmethode für Eingriffe in schutzwürdige Lebensräume nach Hintermann + Weber (Methode H+W) vorgenommen worden. Dabei seien die im Projektperimeter vorkommenden schutzwürdigen Lebensräume sowie die nicht schutzwürdigen Lebensräume, welche nach der Umsetzung des Bauvorhabens ökologisch aufgewertet werden, bepunktet und in der Bilanz erfasst worden. Die berücksichtigten Flächen im Ausgangszustand würden einen ökologischen Gesamtwert von 3470 Punkten aufweisen.