Bezüglich die Talfettwiese gab die ANF an, der Lebensraum der Talfettwiese sei schützenswert, jedoch nicht auf der Roten Liste der Lebensräume der Schweiz. Die aktuell vorhandene Talfettwiese sei artenreich. Die geplante Wiese des Bauvorhabens könnte über die Anforderungen hinausgehen. Die Talfettwiese müsse wiederhergestellt werden, jedoch beziehe sich diese Wiederherstellungspflicht nicht auf die Fläche, sondern auf die Gleichartigkeit. Die Wiese im östlichen Teil der Parzelle habe eigentlich keinen Wert, aufgrund der Blütenarmut auch nicht für die Bienen. 73 Akten Beschwerdeverfahren, pag. 107 ff. 74 Akten Beschwerdeverfahren, pag. 121