Die in den Sinnbildern auf dem Plan dargestellten Pflanzen (hauptsächlich windbestäubte Gräser) würden sich im Wissen um die geschützten und schützenswerten Arten und Lebensräume nicht eignen, um die betroffenen Naturwerte zu erhalten. Die ANF führte weiter aus, die überbaute Fläche des Bauprojekts sei im Vergleich zum Ausgangszustand viel grösser, weshalb die gesamte verbleibende Gartenfläche der Aussenraumgestaltung auf die Bedürfnisse der betroffenen geschützten oder schützenswerten Arten, also naturnah, ausgerichtet werden sollte.