_ sei ein renommiertes und erfahrenes Büro und die ANF habe keinerlei Grund, an dessen Gutachten und den darin gemachten Angaben zu zweifeln. Bei der Überprüfung des Bauvorhabens im Zeitpunkt der Erstellung des Amtsberichts Naturschutz mit den zur Verfügung stehenden Datenbanken und mit Luftbildern habe es keine Hinweise auf geschützte oder schützenswerte Arten auf dem Baugrundstück gegeben. Weiter ging die ANF auf die Rüge der Beschwerdeführenden ein, es seien äusserst seltene Wildbienenarten auf dem Grundstück gesichtet worden, deren Habitat unbedingt erhalten werden müsse.