f) Am 17. Januar 2021 nahm die ANF zu den gegen das Baugesuch eingegangenen Einsprachen Stellung.71 Da das Bauvorhaben in einer Bauzone liege, sei aus Sicht der ANF das Projekt standortgebunden. Die Verhinderung einer Überbauung, obwohl umfassende Ersatzmassnahmen vorgesehen seien, erscheine unverhältnismässig. Zwar wäre der Erhalt aller Wildbienenlebensräume aus Sicht der ANF wünschenswert, sei aber bei einem auf Bauparzellen standortgebundenen Bauvorhaben und den damit verbundenen Grabarbeiten vermutlich nicht vollumfänglich umsetzbar. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien gute Möglichkeiten, die durch das Bauvorhaben betroffene Population zu stärken.