«Mit einer naturnahen Umgebungsgestaltung, der Wahl standortheimischer Gehölze und regionaltypischem Saatgut können attraktive Lebensräume für Wildbienen, Amphibien und Insekten geschaffen werden. Baulich sind Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse und Mauersegler zu prüfen und umzusetzen.» Die ANF stimmt im Amtsbericht Naturschutz vom 28. September 2020 dem Vorhaben zu. Sie stellt den Antrag, die erforderliche Ausnahmebewilligung unter bestimmten Bedingungen und mit Auflagen zu erteilen. Die ANF nennt folgende Bedingungen und Auflagen: «3. Bedingungen Gesuche um naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligungen müssen öffentlich bekannt gemacht werden.