«Das Abholzen der Bestockungen hat sich auf ein Minimum zu beschränken. Die baulichen Eingriffe in den bestockten Flächen haben sich auf die in den Plänen dargestellten Flächen zu beschränken. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Flächen wieder naturnah und mit verschiedenen Kleinstrukturen zu gestalten. Für gerodete Gehölze sind Ersatzpflanzungen, mindestens im gleichen Umfang, vorzunehmen. Dabei sind nur standortheimische Gehölze aus regionaler Herkunft zu verwenden.» Bezüglich der geschützten Pflanzen- und Tierarten machte die ANF folgende Ausführungen: