Die ANF führte aus, dass die Eingriffe in geschützte und schützenswerte Biotope sowie in Lebensräume geschützter Arten minimal gehalten werden müssen. Bei unvermeidbaren Eingriffen müssten die betroffenen naturnahen Elemente mit den bestmöglichen Massnahmen wiederhergestellt oder mit ökologisch gleichwertigen Massnahmen anderweitig kompensiert werden. Bezüglich der Hecken und Feldgehölze äusserte sich die ANF wie folgt: