Die ANF stellte fest, dass im betroffenen Quartier keine Lebensräume von nationaler oder regionaler Bedeutung bestehen, jedoch verschiedene geschützte oder schützenswerte Lebensräume (Biotope im Sinne von Art. 14 Abs. 3 und Abs. 4 NHV: Hecken und Feldgehölze, Kleinstrukturen und artenreiche Talfettwiese). In diesen Lebensraumtypen, welche den schützenswerten Biotopen im Sinne von Art. 14 Abs. 3 und 4 NHV zuzuordnen seien, würden verbreitet seltene Pflanzen und Tiere vorkommen, welche nach Naturschutzrecht geschützt seien. Zu den Auswirkungen auf Biotope und Arten äussert sich die ANF wie folgt: