lanz würden zeigen, dass die Berechnung nicht zutreffend sei. So weiche der Plan «Ausgangszustand»60 aus den Erläuterungen zur Naturschutzbilanz von der Vegetationskartierung61 gemäss Schreiben der Beschwerdegegnerin vom 3. Januar 2022 ab, insbesondere die Talfettwiese sei auf der Vegetationskartierung mit einer deutlich grösseren Fläche ausgewiesen. Beispielsweise werde die Fläche in der südöstlichen Ecke der Parzelle als scheinbar unbedeutenden Grünraum qualifiziert, was sich nicht mit den Feststellungen des Augenscheins decke. Die bestehenden Talfettwiesen würden eine beträchtliche Fläche ausweisen, in der Tabelle Endzustand sei jedoch keine Talfettwiese mehr vorgesehen.