Weiter bringen die Beschwerdeführenden vor, es sei klar, dass die Baugrube und die Baupiste praktisch die ganze Bauparzelle ausfüllen würden, was die ausnahmslose Zerstörung der bestehenden, geschützten Lebensräume zur Folge habe. Falls die Eingriffe und Wiederherstellungsmassnahmen überhaupt gerechtfertigt wären, müsste beim Vergleich des Ausgangs- mit dem Endzustand eine positive Bilanz entstehen. Eine stichprobenartige Prüfung der Elemente der Bi- 56 Vorakten, pag. 079 ff. 57 Vorakten, pag. 036 f. 58 Vorakten, pag. 122 ff. 59 Akten Beschwerdeverfahren, pag. 191 ff.