In ihren Schlussbemerkungen vom 5. April 202359 äusserten sich die Beschwerdeführenden zum aktualisierten Umgebungsgestaltungsplan vom 21. April 2020, mit Anpassungen vom 7. September 2022, sowie zu den von der Beschwerdegegnerin eingereichten Erläuterungen zur Naturschutzbilanz L.________weg 8. Sie verlangen, die ANF sei aufzufordern, die Ausführungen in den Schlussbemerkungen zur Kenntnis zu nehmen, die Unterlagen genau zu prüfen und anschliessend eine fundierte und überprüfbare Beurteilung und Stellungnahme abzugeben.