__ mit Rundkurs über die beiden Baugrundstücke oder mit direkter Ein- und Ausfahrt von und auf die Schiffländte auf das Grundstück Nr. Z.________. Die Baustellenzufahrt für die verkehrsintensiven Arbeiten (Abbruch, Pfählung, Aushub und Rohbau) muss von der Westseite her (via M.________strasse und Schiffländte) geschehen und darf nur ausserhalb der Schifffahrtsbetriebszeiten (Oktober bis April) erfolgen.» Dem Rechtsbegehren der Beschwerdeführenden, es sei durch eine Auflag im Bauentscheid festzulegen, dass die Baustellenerschliessung für den Schwerverkehr über die Westseite zu erfolgen habe, wird entsprochen.