Der angefochtene Entscheid ist daher mit folgender Auflage zu ergänzen: «Für die Baustellenerschliessung sind die Pläne «Bauplatzinstallation Phase 1», «Bauplatzinstallation Phase 2» und «Bauplatzinstallation Phase 3» vom 14. Oktober 2021 massgebend, je nach Koordinationsmöglichkeit mit dem Bauvorhaben auf der Nachbarsparzelle Nr. X.________ mit Rundkurs über die beiden Baugrundstücke oder mit direkter Ein- und Ausfahrt von und auf die Schiffländte auf das Grundstück Nr. Z.__