Die vereinzelte Anfahrt per LKW in der Ausbauphase hat daher auch über die Schiffländte zu erfolgen. Die geplante Baustellenerschliessung ist insgesamt genügend – ob sie nun bei zeitlicher Übereinstimmung mit dem Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück im Rundkurs über die beiden Grundstücke oder durch Befahren der Bauparzelle direkt von der Schiffländte her und nach Wenden auf dem Baugrundstück wieder direkt auf die Schiffländte erfolgt. Wie die Beschwerdeführenden aber richtig geltend machen, enthält der Amtsbericht Tiefbau vom 31. März 2021 die Anweisung der Anfahrt über die Westseite während der verkehrsintensiven Arbeiten nicht als Auflage, sondern nur als «Kann-Formulierung».