Die Bauherrschaft des Bauvorhabens am L.________weg 8 führt in ihrer Stellungnahme zur Baustellenerschliessung aus, dass die in ihrem Baubewilligungsverfahren bewilligte Baustellenerschliessung, welche die unabhängige Erschliessung des Baugrundstücks L.________weg 8 direkt von der Schiffländte her vorsieht, weiterhin Geltung habe. Falls jedoch die Bauarbeiten zeitlich übereinstimmen würden, würde die Bauherrschaft L.________weg 8 im Sinne einer Optimierung Hand bieten, den Baustellenverkehr gemäss Plan Phase 1 abzuwickeln.55