Mit Eingabe vom 2. November 2021 an die Vorinstanz bzw. 12. September 2022 an die BVD reichte die Beschwerdegegnerin neue Pläne betreffend die Bauplatzinstallation ein. Die neuen Pläne, welche vom 14. Oktober 2021 datieren, sehen in einer ersten Phase eine gemeinsame Baustellenerschliessung mit der Baustelle auf dem Nachbargrundstück am L.________weg 8 vor. Die Bauherrschaft des Bauvorhabens am L.________weg 8 führt in ihrer Stellungnahme zur Baustellenerschliessung aus, dass die in ihrem Baubewilligungsverfahren bewilligte Baustellenerschliessung, welche die unabhängige Erschliessung des Baugrundstücks L.________weg 8 direkt von der Schiffländte her vorsieht, weiterhin Geltung habe.