Schiffländte her erreichen (vgl. Plan Nr. 215). Die Einfahrt zur Baustelle – und ebenfalls zur Baustelle auf dem nachbarlichen Grundstück – soll über das Nachbargrundstück L.________weg 8 erfolgen, die Ausfahrt – ebenfalls für beide Baustellen – über das Grundstück der Beschwerdegegnerin am L.________weg 6. In einer zweiten Phase, in welcher der Rohbau erstellt wird, soll der Baustellenverkehr von der Schiffländte vorwärts auf das Grundstück am L.________weg 6 einfahren, auf dem Grundstück wenden, um vorwärts wieder auf die Schiffländte ausfahren zu können (vgl. Plan Nr. 216).