b) Die Beschwerdegegnerin führt aus, sie sei ebenfalls daran interessiert, die Zufahrt zur Baustelle für Lastwagen ausschliesslich über die Schiffländte zu realisieren. Sie hätte daher nach Erhalt des Gesamtbauentscheids Rücksprache mit der Bauherrschaft der Nachbarparzelle L.________weg 8, den involvierten Unternehmen sowie den städtischen Verkehrsbetrieben und der Bielersee Schifffahrt genommen und gestützt darauf um eine geringfügige Änderung des Gesamtbauentscheids bezüglich der Auflagen im Fachbericht der Dienststelle Tiefbau betreffend die Baustellenerschliessung ersucht. Über den Antrag habe die Vorinstanz noch nicht entschieden.