Dieser Widerspruch müsse für den Fall der Bestätigung der Baubewilligung geklärt werden. Eine Erschliessung der Baustelle für den Schwerverkehr über den L.________weg müsse aus Sicht der Beschwerdeführenden kategorisch ausgeschlossen werden, da die ungenügende Fahrbahnbreite keine Durchfahrt für den Schwerverkehr erlaube. Die Erschliessung von Westen her sei als verbindliche Auflage in den Entscheid zu integrieren. Würde seitens der Beschwerdegegnerin oder der Vorinstanz auf die Baustellenerschliessung für den Schwerverkehr auch über den L.________weg beharrt werden, sei aufgrund der ungenügenden Erschliessung des Bauvorhabens zwingend der Bauabschlag zu verfügen.